Geschlossene Unterbringung musste mit Sondereinsatzkräften der Polizei durchgeführt werden
Bauerstr. - 04.05.2016Das Erkelenzer Amtsgericht hatte eine
einstweilige Anordnung getroffen, nach der ein 72-jähriger Mann aus
Hückelhoven in eine geschlossene Einrichtung untergebracht werden
sollte. Die mit dieser Maßnahme beauftragte Betreuungsstelle des
Kreises Heinsberg bat zur Durchsetzung des gerichtlichen Beschlusses
die Heinsberger Polizei um Vollzugshilfe. Gegen 08:55 Uhr suchten
daher Mitarbeiter des Kreises und der Polizei den Mann in seiner
Wohnung an der
Bauerstraße auf. Zunächst ließ er sie in seine Wohnung
ein, zeigte sich dann aber aggressiv und ergriff ein Messer. Mit der
Waffe bedrohte er die Anwesenden, die daraufhin die Wohnung
verließen. Zu seinem eigenen Schutz, der Sicherheit der weiteren
Hausbewohner und schließlich zur Durchsetzung der gerichtlichen
Maßnahme, verschafften sich gegen 11:20 Uhr Sondereinsatzkräfte der
Polizei Zutritt zu der Wohnung. Sie überwältigten den Mann und er
wurde in eine geschlossene Einrichtung gebracht.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Pressestelle
Telefon: 02452 / 920-2222
E-Mail: pressestelle.heinsberg@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/heinsberg
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